Um eine Therapie in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Schritte nötig:

  1. Kontaktaufnahme mit der Logopädin
  2. Einholen einer Fachärztlichen Verordnung:
    Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Kieferorthopädie, für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Neurologie oder von einem Kinderarzt verordnet werden. Auf diesem Verordnungsschein ist die Diagnose, die der Arzt stellt, vermerkt.
    Weiters muss die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten angeführt sein, üblicherweise 10 Einheiten logopädische Therapie, 60 Minuten.
    Benötigen Sie einen Hausbesuch, muss dies ebenfalls auf dem Schein vermerkt werden.
  3. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung
  4. Terminvereinbarung mit der Logopädin


Bitte bringen Sie den chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrem ersten Termin mit.

Falls erwünscht haben Sie bei mir auch die Möglichkeit, logopädische Behandlungen als Privatpatient in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall haben Sie die Gesamtkosten selber zu tragen. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die Höhe der Kosten. Dazu benötigen Sie nur einen Verordnungsschein, ohne diesen bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen.

Als Vertragslogopädin für alle Kassen rechne ich direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab.


Absagemodalität

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab. Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig abgesagte (weniger als 24 Stunden, Ausnahme: kurzfristig auftretende Erkrankung) oder unentschuldigt versäumte Termine privat in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie auch, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.