Der Weg zur Therapie

- Kontaktaufnahme:
Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen und klären, ob aktuell ein passender Therapieplatz verfügbar ist. - Ärztliche Verordnung:
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann – abhängig von der Diagnose und dem Anliegen – beispielsweise von folgenden Fachärzten ausgestellt werden:
- Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
- Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Facharzt für Kieferorthopädie
Auf der Verordnung müssen die Diagnose, die Anzahl und die Dauer der Therapieeinheiten sowie die verordnete Leistung angeführt sein. Üblicherweise werden zehn Therapieeinheiten mit einer Dauer von jeweils 60 Minuten verordnet.
3. Bewilligung durch die Krankenkasse
Ob eine chefärztliche Bewilligung notwendig ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab:
- ÖGK und BVAEB: Derzeit ist keine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
- KFA: Bitte lassen Sie die Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligen.
- SVS: Die chefärztliche Bewilligung wird nach der ersten Therapieeinheit gemeinsam mit dem von mir erstellten Behandlungsplan eingeholt.
Da sich die Vorgaben der Krankenkassen ändern können, empfehle ich, die aktuellen Bestimmungen direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.
4. Therapie und Terminvereinbarung
Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung vereinbaren wir die weiteren Therapietermine. Bitte bringen Sie die Verordnung zu Ihrem ersten Termin mit.
Abrechnung und Kostenrückerstattung
Bis 30. September 2026 erfolgt die Abrechnung für ÖGK-Versicherte noch im Rahmen meines bestehenden Kassenvertrags.
Ab 1. Oktober 2026 bin ich für die ÖGK als Wahllogopädin tätig, für Versicherte der BVAEB, KFA und SVS verfüge ich weiterhin über Kassenverträge.
Die Abrechnung erfolgt daher je nach Versicherungsträger unterschiedlich:
ÖGK
Ab 1. Oktober 2026:
ÖGK-Versicherte bezahlen die Therapiekosten zunächst selbst. Nach Abschluss des Therapieblocks erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit dem Zahlungsnachweis und der ärztlichen Verordnung bei der ÖGK zur Kostenrückerstattung einreichen.
Die Rückerstattung erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen der ÖGK. Derzeit werden 80% des jeweils geltenden Kassentarifs der ÖGK für die entsprechende Leistung refundiert.
BVAEB, KFA und SVS
Sind Sie bei der BVAEB, KFA oder SVS versichert, kann ich die Abrechnung im Rahmen meiner Kassenverträge direkt mit Ihrer Krankenkasse übernehmen. Je nach Versicherungsträger kann ein Selbstbehalt oder ein Kostenbeitrag anfallen.
PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNG
Falls Sie über eine private Kranken- oder Zusatzversicherung verfügen, können Sie den verbleibenden Kostenanteil gegebenenfalls dort einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Absagen
Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 50 € verrechnet. Da es sich dabei um ein Ausfallhonorar handelt, kann dieser Betrag nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf, zur Verordnung oder zur Kostenübernahme haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich informiere Sie gerne und bespreche die nächsten Schritte mit Ihnen.